Was ist eine Pflichtveranlagung?

Verpflichtend bis 30. September des Folgejahres ist der Steuerausgleich, wenn Sie im Veranlagungsjahr …

  • gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge hatten,
  • Kranken- oder Rehageld von der Krankenkasse erhalten haben,
  • im Betrieb einen Freibetragsbescheid abgegeben haben,
  • Bezüge aus einem Insolvenzfond erhalten erhalten haben,
  • oder die Pendlerpauschale in Anspruch genommen haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht (mehr) gegeben waren.